Der Verein

Mitglied werden!


Vorstand:

1. Vorsitzender

Roland Siegfried Zech

Feldmark 5

 23936 Roggensdorf

 

Mobil.: 0174- 65 39 915

 

E-Mail: winkelleude@web.de

2. Vorsitzender

Chris Pallasch

Unter den Linden 2

23948 Damshagen

 

Mobil: 0175 - 67 65 307

 

Kassenwart

Wilfried Hohls

Am Park 4

23942 Neuenhagen

 

Mobil: 01520 - 26 59 838

Erweiteter Vorstand:

 

1. Christoph Pechmann

Dassower Str. 6

23942 Neuenhagen

Tel.: 038827 - 235

 

2. Moritz Ahlorn

Dorfstr. 11

23948 Grundshagen

Mobil: 0176 - 23 87 39 41

 

3. Nicole Bruno

Dassower Str. 3

23936 Rankendorf

Mobil: 0151 - 27 05 36 52

 

4. Stefan Peters

Am großen Moor 2

23948 Moor

Mobil: 0152 - 32 03 50 04

 

 



Die Satzung:

                                                                                                                                                   S A T Z U N G

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen “Winkelleu.de“

Der Verein hat seinen Sitz in Rankendorfer Weg 1, 23942 Dönkendorf.

Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Grevesmühlen einzutragen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 2012.

 

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

Unterstützung und Förderung von Kunst und Kultur sowie Vernetzung und Koordinierung von kulturellen und künstlerischen Aktivitäten.

Vom Verein können Veranstaltungen, Feste, Konzerte sowie weitere kreative Aktivitäten gefördert und veranstaltet werden.

Des Weiteren ist der Verein bemüht, Kunst- und Kulturschaffenden eine Plattform zu bieten, um miteinander in Kontakt zu treten und ihr kreatives Schaffen der Öffentlichkeit, z.B. in Form von Kunsthandwerkermärkten mit kulturellem Rahmenprogramm zu präsentieren.

Der Verein ist weder parteipolitisch noch weltanschaulich gebunden.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als solche keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anteil des Vereinsvermögens erhalten.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

2. Dem Verein können aktive und damit stimmberechtigte oder Fördermitglieder angehören.

3. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erklärung beantragt oder gelöscht. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet vorläufig der Vorstand. Endgültig entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Ein Mitglied kann durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende aus dem Verein austreten.

4. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 1 Jahr im Rückstand bleibt oder bei Kundgabe links- oder rechtsextremer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Haltungen innerhalb und außerhalb des Vereins und der Mitgliedschaft in links- oder rechtsextremen Parteien und Organisationen, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor Beschlussfassung gegenüber dem Vorstand Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.

 

§ 5 Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.

Zur Festsetzung der Beiträge ist eine einfache Mehrheit erforderlich.

 

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

– die Mitgliederversammlung

– der Vorstand

 

§ 7 Die Mitgliederversammlung

1. Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der vorgesehenen Tagesordnung schriftlich oder per Email mindestens eine Woche vorher einzuladen sind.

2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn sie von mindestens ¼ der Mitglieder verlangt werden.

3. Jedes Mitglied kann einen Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschlag zur Tagesordnung einbringen. Über dessen Aufnahme in die Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung.

4. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder außer Fördermitglieder.

5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß geladen ist. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen zählen nicht mit.

6. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene Satzungstext beigefügt wurde. Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins können nur mit 3/4 Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.

7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von einem Vorstandsmitglied und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die Protokolle sind für jedes Mitglied zugänglich zu machen.

8. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

   a) Wahl des Vorstandes

  b) Entgegennahme des Kassenberichtes und des Jahresberichtes

  c) Entlastung des Vorstandes

  d) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

  e) Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder

  f) Beschlussfassung über Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins

  g) Beratung und Beschluss des Haushaltsplanes

  h) Diskussion über Aktivitäten des Vereins sowie ggf. Beschlussfassungen dazu

 

§ 8 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern , die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahre gewählt werden, und zwar dem 1. Vorsitzendem, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und 4 nichtzeichnungsberechtigten Mitgliedern.

2. Ein Vorstandsmitglied kann jederzeit mit 2/3-Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder abgewählt werden.

3. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so bestimmt der Vorstand kommissarisch eine Vertretung, der/die von der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen ist.

4. Der Vorstand trifft sich bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr. Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und ein weiteres Vorstandsmitglied unterzeichnen müssen.

5. Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

     a) Er beschließt über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

     b) Er bereitet die Mitgliederversammlung vor, die von einem Vorsitzendem, ersatzweise einem anderen Vorstandsmitglied geleitet wird.

6. Der Vorstand wird jeweils von zwei zeichnungsberechtigten Vorstandsmitgliedern vertreten.

 

§ 9 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur mit 3/4 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder beim Wegfall der Gemeinnützigkeit fällt das Vermögen an

  a) an den Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Mecklenburg Vorpommern, oder seine Mitgliedsorganisatoren oder

  b) an einen gemeinnützigen Verein, der die gleichen Ziele wie unter § 2 der Satzung verfolgt.

 

§ 10 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung am 08.06.2012 in Kraft.

Sie entfaltet ihre äußere Wirkung durch Eintragung in das Vereinsregister.

Werdet doch ganz einfach Mitglied in unserem Verein!

 

Engagiert euch oder fördert uns!

Download
Beitrittsformular
beitrittsformular_2024.pdf
Adobe Acrobat Dokument 106.8 KB

Hier ist die Satzung zum Download als PDF...

Download
20220213 neue Satzung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 161.9 KB

gefördert durch
LEADER - Aktionen zur ländlichen Entwicklung auf Initiative der Europäischen Kommission und das Land Mecklenburg-Vorpommern Kreis Nordwestmecklenburg